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ReglementKinderkleiderbörse Pumuckel 
Wir nehmengerne folgende Artikel in Kommission entgegen:
Saisongerechte Kinderkleider in den Grössen 48 – 158, modern, sauber und ohne Löcher und Flecken! Kinderschuhe und -Stiefel bis Grösse 36, Wander-/ & Fussbalschuhe bis Gr. 40 in sehr gutem und sauberem Zustand. Babywippen, Buggy s, Hochstühle, Reisebetten, Beistellbettli, Tragehilfen, Absperrgitter, Laufgitter, unfallfreie Autositze, usw. - ausschliesslich in sauberem, gepflegtem Zustand. Diverse gut erhaltene Kinderspielsachen (keine Stofftiere) und Kinderfahrzeuge für drinnen und draussen.

AllgemeineVerkaufsbedingungen:
Alle Artikel werden als Kommissionsware der Kunden entgegengenommen und bleiben bis zum Verkauf durch die Börse im Eigentum des Kunden.
Das Pumuckel-Team behält sich vor, zu stark gebrauchte oder nicht mehr aktuelle Artikel auszusortieren und weiterzugeben.Für alle in Kommission genommenen Artikel wird jede Haftung durch die Börse abgelehnt. Es werden nur saubere und unbeschädigte Artikel in Kommission genommen. Der Verkaufspreis wird durch das Personal der Kinderkleiderbörse Pumuckel festgelegt, bei teureren Artikeln gerne in Absprache mit dem Kunden. Von den verkauften Artikeln erhält der Kunde 50% des erzielten Verkaufspreises ausbezahlt; die anderen 50% bleiben als Kommissionsgebühr im Besitz der Börse. Bei Artikeln ab Fr. 100.- Verkaufspreis erhält der Kunde 60% des Verkaufspreises. Alle Artikel mit einem Verkaufswert von Fr. 2.- und tiefer verkaufen wir zu Gunsten der Börse. Eine Auszahlung Ihres Kundenkontos ist jederzeit möglich, bitte sprechen Sie uns darauf an!
Im Monat März und August und am Sonntagsverkauf, werden keine Auszahlungen gemacht.
Kundenkontos, die länger als zwei Jahre nicht mehr benützt wurden, werden gelöscht. Kundenguthaben, welche älter als 1 Jahre sind und nicht abgeholt wurden, werden einem „Guten Zweck“ gespendet (verfallen). Nicht verkaufte Saisonartikel (Bekleidung und Schuhe) können vom Kunden bis spätestens am 17.Feb. 2024 wieder abgeholt werden. Bis zu diesem Termin nicht zurückgeholte Artikel werden einer gemeinnützigen Organisation übergeben oder gehen in den Besitz der Börse über. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Entschädigung. Ab dem 5. März bis ca. mitte Mai 2024 können aus Platz- und Zeitgründen keine Spielsachen und keine kleinen Babyartikel angenommen werden! Für nicht saisongebundene Artikel bestimmt die Börse den Endverkaufstermin und bespricht ihn bei teuren Artikeln mit dem Kunden.Mit der  Übergabe der Kommissionsartikel an die Börse anerkennt der Kunde diese Verkaufsbedingungen.
 
Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und hoffen nun auf gute Geschäfte.
Ihr Pumuckel-Team